fremde Wirtschaftsgebiete
- fremde Wirtschaftsgebiete
alle Gebiete außerhalb des ⇡ Wirtschaftsgebietes; für das Verbringen von Sachen und Elektrizität das Gebiet von Büsingen an der deutsch-schweizerischen Grenze als Teil f.W. (§ 4 I und III AWG).
- Im nicht-rechtlichen Sprachgebrauch auch als Auslandsmarkt bezeichnet.
Lexikon der Economics.
2013.
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Auslandsmarkt — ⇡ fremde Wirtschaftsgebiete … Lexikon der Economics
Wirtschaftsgebiet — Wịrt|schafts|ge|biet, das (Wirtsch.): Gebiet einer einheitlichen Wirtschaft: sich zu einem gemeinsamen W. zusammenschließen. * * * Wirtschaftsgebiet, Geltungsbereich des Außenwirtschaftsgesetzen (§ 4 AWG); die österreichischen Gebiete… … Universal-Lexikon
Wirtschaftsgebiet — Begriff des ⇡ Außenwirtschaftsrechts. Der Geltungsbereich des ⇡ Außenwirtschaftsgesetzes, also die Bundesrepublik Deutschland) und Zollfreigebiete (Helgoland, Freizonen). ⇡ Zollanschlüsse gelten als Teil des W. (§§ 4, 50 AWG). Gegensatz: ⇡ Fremde … Lexikon der Economics
Lohnveredelung — Unter Lohnveredelung versteht man die Weiterverarbeitung von Waren gegen Entgelt, die Ware verbleibt dabei im Eigentum des Auftraggebers. Je nach dem Ort der Dienstleistung werden im Außenhandel passive und aktive Lohnveredelung unterschieden:… … Deutsch Wikipedia
Lohnveredelungsunternehmen — Unter Lohnveredelung versteht man die Weiterverarbeitung von Waren gegen Entgelt, die Ware verbleibt dabei im Eigentum des Auftraggebers. Je nach dem Ort der Dienstleistung werden im Außenhandel passive und aktive Lohnveredelung unterschieden:… … Deutsch Wikipedia
Lohnveredlung — Unter Lohnveredelung versteht man die Weiterverarbeitung von Waren gegen Entgelt, die Ware verbleibt dabei im Eigentum des Auftraggebers. Je nach dem Ort der Dienstleistung werden im Außenhandel passive und aktive Lohnveredelung unterschieden:… … Deutsch Wikipedia
Passive Lohnveredelung — Unter Lohnveredelung versteht man die Weiterverarbeitung von Waren gegen Entgelt, die Ware verbleibt dabei im Eigentum des Auftraggebers. Je nach dem Ort der Dienstleistung werden im Außenhandel passive und aktive Lohnveredelung unterschieden:… … Deutsch Wikipedia
Ausfuhr — Export. I. Begriff:1. Allgemein: Entgeltliche oder untentgeltliche Abgabe der in einem Wirtschaftsgebiet produzierten Sachgüter (Sachgüter bzw. Warenausfuhr) und/oder von Dienstleistungen (Dienstleistungsausfuhr) in ⇡ fremde Wirtschaftsgebiete.… … Lexikon der Economics
Zollausschlüsse — deutsche Hoheitsgebiete, die einem ausländischen Zollgebiet angeschlossen sind. In Z. ist das deutsche Zollrecht nicht wirksam (§ 2 ZG). Vgl. auch ⇡ fremde Wirtschaftsgebiete … Lexikon der Economics
Verwaltung — (management; administration; amministrazione). Inhaltsübersicht. A. Allgemeiner Teil. I. Begriffe. – II. Geschichtliche Entwicklung, a) Die englische Verwaltung; b) Die deutsche Verwaltungsform; c) Die gemischte deutsche und englische… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens