fremde Wirtschaftsgebiete

fremde Wirtschaftsgebiete
alle Gebiete außerhalb des  Wirtschaftsgebietes; für das Verbringen von Sachen und Elektrizität das Gebiet von Büsingen an der deutsch-schweizerischen Grenze als Teil f.W. (§ 4 I und III AWG).
- Im nicht-rechtlichen Sprachgebrauch auch als Auslandsmarkt bezeichnet.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Auslandsmarkt — ⇡ fremde Wirtschaftsgebiete …   Lexikon der Economics

  • Wirtschaftsgebiet — Wịrt|schafts|ge|biet, das (Wirtsch.): Gebiet einer einheitlichen Wirtschaft: sich zu einem gemeinsamen W. zusammenschließen. * * * Wirtschaftsgebiet,   Geltungsbereich des Außenwirtschaftsgesetzen (§ 4 AWG); die österreichischen Gebiete… …   Universal-Lexikon

  • Wirtschaftsgebiet — Begriff des ⇡ Außenwirtschaftsrechts. Der Geltungsbereich des ⇡ Außenwirtschaftsgesetzes, also die Bundesrepublik Deutschland) und Zollfreigebiete (Helgoland, Freizonen). ⇡ Zollanschlüsse gelten als Teil des W. (§§ 4, 50 AWG). Gegensatz: ⇡ Fremde …   Lexikon der Economics

  • Lohnveredelung — Unter Lohnveredelung versteht man die Weiterverarbeitung von Waren gegen Entgelt, die Ware verbleibt dabei im Eigentum des Auftraggebers. Je nach dem Ort der Dienstleistung werden im Außenhandel passive und aktive Lohnveredelung unterschieden:… …   Deutsch Wikipedia

  • Lohnveredelungsunternehmen — Unter Lohnveredelung versteht man die Weiterverarbeitung von Waren gegen Entgelt, die Ware verbleibt dabei im Eigentum des Auftraggebers. Je nach dem Ort der Dienstleistung werden im Außenhandel passive und aktive Lohnveredelung unterschieden:… …   Deutsch Wikipedia

  • Lohnveredlung — Unter Lohnveredelung versteht man die Weiterverarbeitung von Waren gegen Entgelt, die Ware verbleibt dabei im Eigentum des Auftraggebers. Je nach dem Ort der Dienstleistung werden im Außenhandel passive und aktive Lohnveredelung unterschieden:… …   Deutsch Wikipedia

  • Passive Lohnveredelung — Unter Lohnveredelung versteht man die Weiterverarbeitung von Waren gegen Entgelt, die Ware verbleibt dabei im Eigentum des Auftraggebers. Je nach dem Ort der Dienstleistung werden im Außenhandel passive und aktive Lohnveredelung unterschieden:… …   Deutsch Wikipedia

  • Ausfuhr — Export. I. Begriff:1. Allgemein: Entgeltliche oder untentgeltliche Abgabe der in einem Wirtschaftsgebiet produzierten Sachgüter (Sachgüter bzw. Warenausfuhr) und/oder von Dienstleistungen (Dienstleistungsausfuhr) in ⇡ fremde Wirtschaftsgebiete.… …   Lexikon der Economics

  • Zollausschlüsse — deutsche Hoheitsgebiete, die einem ausländischen Zollgebiet angeschlossen sind. In Z. ist das deutsche Zollrecht nicht wirksam (§ 2 ZG). Vgl. auch ⇡ fremde Wirtschaftsgebiete …   Lexikon der Economics

  • Verwaltung — (management; administration; amministrazione). Inhaltsübersicht. A. Allgemeiner Teil. I. Begriffe. – II. Geschichtliche Entwicklung, a) Die englische Verwaltung; b) Die deutsche Verwaltungsform; c) Die gemischte deutsche und englische… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

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